Kostentragungsklauseln in Feilbietungsbedingungen dienen der Besicherung der die Feilbietung durchführenden Rechtsanwaltsgesellschaft, weshalb diese grundsätzlich aus einer solchen Vereinbarung ein direktes Klagerecht gegen den Erwerber iSd § 881 ABGB ableiten kann. Stehen zwei Kostentragungsregeln allerdings in unauflösbarem Widerspruch zueinander, geht dies zu Lasten der Kl und kann daraus kein Kostenersatzanspruch abgeleitet werden.