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Nichtiger Abtretungsvertrag: Beurkundender Notar war gleichzeitig Vorstandsmitglied der am Vertrag beteiligten Stiftung

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2023/91NZ 2023, 253 - 254 Heft 5 v. 24.5.2023

1. Beim Antrag auf Durchführung einer Nachtragsabhandlung ist es Sache des Antragstellers, (bloß) zu bescheinigen, dass der str Gegenstand Nachlassvermögen ist. Eine rechtskräftige Entscheidung über die Nichtigkeit des Notariatsakts ist nicht erforderlich.

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