Enthält ein Liegenschaftskaufvertrag einen allgemeinen Gewährleistungsausschluss, nimmt die Rsp im Regelfall eine ergänzende Vertragsauslegung dahin vor, dass bei Vertragsabschluss unbekannte Gewährleistungs- und Schadenersatzforderungen des Verkäufers aus einem Werkvertrag mit einem Dritten abgetreten werden. Das gilt auch dann, wenn der Voreigentümer die Liegenschaft einer Privatstiftung widmet und somit unentgeltlich überträgt.