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Zur Haftung von Notar-Partnerschaften

BeitragAufsatzElisabeth Fischer, Thomas FradNZ 2023/170NZ 2023, 493 - 495 Heft 10 v. 31.10.2023

Ein Notar erbringt seine Leistung persönlich, eine Notar-Partnerschaft ist somit keine Berufsausübungsgesellschaft. Die Haftung für Fehlleistungen eines Notars trifft daher die Notar-Partnerschaft nicht.

Schlagwörter:

Notar-Partnerschaften; Notar-Haftung.

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