Ein Notar erbringt seine Leistung persönlich, eine Notar-Partnerschaft ist somit keine Berufsausübungsgesellschaft. Die Haftung für Fehlleistungen eines Notars trifft daher die Notar-Partnerschaft nicht.
Schlagwörter:
Notar-Partnerschaften; Notar-Haftung.