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Zur Bestellung von Beiratsmitgliedern einer Privatstiftung

RechtsprechungFirmenbuch und UnternehmensrechtJudikaturN. N.NZ 2023/180NZ 2023, 511 - 513 Heft 10 v. 31.10.2023

Das Verfahren zur Bestellung und Abberufung von Stiftungsorganen nach § 27 PSG kann von Amts wegen oder auf Antrag eingeleitet werden. Antragslegitimiert sind nur Personen, denen ein rechtliches Interesse zukommt. Dazu zählen auch aktuell Begünstigte, denen ein rechtliches Interesse (auch) am Vorhandensein vollständiger Stiftungsorgane zuzuerkennen ist.

6 Ob 196/22z

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