Die Begründung des Auskunftsanspruchs nach § 786 ABGB erfordert, dass der Anspruchswerber Umstände behauptet und beweist, die auf pflichtteilsrelevante Schenkungen des Erblassers schließen lassen. Die bloße Bescheinigung solcher Umstände ist nicht ausreichend.
2 Ob 227/19z