Gemäß § 83 Abs. 5 NVG 2020 wird verlautbart, dass die Hauptversammlung der Versorgungsanstalt des österreichischen Notariates am 22. Oktober 2021 nachstehende Beschlüsse gefasst hat:
Der Beitragssatz für das Jahr 2022 wurde gemäß § 10 Abs.
Gemäß § 83 Abs. 5 NVG 2020 wird verlautbart, dass die Hauptversammlung der Versorgungsanstalt des österreichischen Notariates am 22. Oktober 2021 nachstehende Beschlüsse gefasst hat:
Der Beitragssatz für das Jahr 2022 wurde gemäß § 10 Abs.