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Hauptversammlung der Versorgungsanstalt des österreichischen Notariates

Standesnachrichten und MitteilungenAufsatzN. N.NZ 2021, 648 Heft 11 v. 12.11.2021

Gemäß § 83 Abs. 5 NVG 2020 wird verlautbart, dass die Hauptversammlung der Versorgungsanstalt des österreichischen Notariates am 22. Oktober 2021 nachstehende Beschlüsse gefasst hat:

Der Beitragssatz für das Jahr 2022 wurde gemäß § 10 Abs.

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