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Einstweilige Verfügung zur Abwehr einer drohenden Liquidation

RechtsprechungFirmenbuch und UnternehmensrechtJudikaturN. N.NZ 2019/117NZ 2019, 347 - 348 Heft 9 v. 18.9.2019

1. Der Beschluss auf Auflösung der Gesellschaft ist zur Dartuung eines drohenden unwiederbringlichen Schadens geeignet, die für die Erlassung einer EV gem § 42 Abs 4 GmbHG erforderlich ist.

2. Die Erlassung einer EV bedarf der Bescheinigung der Erfolgsaussichten der Anfechtungsklage. Die Ansicht, wonach nur die Erhebung der Anfechtungsklage bescheinigt werden müsste, greift zu kurz.

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