1. Die Vorschriften über die Hemmung der Verjährungsfrist nach § 1494 ABGB sind analog auf den ruhenden Nachlass anzuwenden.
2. Es bleibt offen, ob sich eine Anbotsfrist aufgrund des Todes des Offerenten verlängern kann.
8 Ob 17/19m
1. Die Vorschriften über die Hemmung der Verjährungsfrist nach § 1494 ABGB sind analog auf den ruhenden Nachlass anzuwenden.
2. Es bleibt offen, ob sich eine Anbotsfrist aufgrund des Todes des Offerenten verlängern kann.
8 Ob 17/19m