Mit dem Elektronischen Notariatsform-Gründungsgesetz (ENG) wurde die Möglichkeit der elektronischen Errichtung eines Notariatsakts "im Distanzweg" geschaffen. Dabei befindet sich der Notar zwar an seinem Amtssitz, andere Beteiligte können freilich sogar im Ausland aufhältig sein. Da bestimmte Tätigkeiten des Notars von Teilen der Lehre als Ausübung von Hoheitsgewalt verstanden werden, stellt sich die Frage, ob diese Möglichkeit mit dem grundsätzlichen Verbot der Ausübung von Hoheitsgewalt außerhalb des eigenen Staatsgebiets in Konflikt steht. (FN )