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Notariatsaktsform bei Verwendung einer Beilage

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2019/6NZ 2019, 22 - 25 Heft 1 v. 18.1.2019

1. Die Notariatsaktspflicht des § 1 lit d NotAktsG gilt nur für die Erklärung des Geschenkgebers.

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