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Einklagbarkeit des Geldpflichtteils vor Ablauf der Jahresfrist

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2019/149NZ 2019, 424 - 428 Heft 11 v. 28.11.2019

1. Bei der reinen Stundung wird im Allgemeinen nicht die Fälligkeit, sondern die Möglichkeit der Geltendmachung hinausgeschoben. Auch § 765 Abs 2 ABGB verfolgt das Konzept einer "reinen Stundung".

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