1. Das Verfahren zur Bewilligung einer Streitanmerkung ist auch dann ein Grundbuchsverfahren, wenn der Bewilligungsantrag beim Prozessgericht gestellt wird.
2. Voraussetzung für eine Streitanmerkung ist, dass der dieselbe Anstrebende in einem bücherlichen Recht verletzt worden ist und das Wiederherstellen des früheren Buchstands verlangt.