Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob nicht verbücherte Dienstbarkeiten nur inter partes oder eben auch gegenüber Gesamtrechtsnachfolgern wirken.
Rechtsgrundlagen: § 480 ABGB
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob nicht verbücherte Dienstbarkeiten nur inter partes oder eben auch gegenüber Gesamtrechtsnachfolgern wirken.
Rechtsgrundlagen: § 480 ABGB
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