Zusammenfassung: Der Gerichtshof stellt gegenständlich deutlich klar, dass es der Notariatsaktsform nicht bedarf, wenn Aufgriffsrechte Dritter in die Satzung einer GmbH aufgenommen werden.
Rechtsgrundlagen: § 76 Abs 2 GmbHG
Zusammenfassung: Der Gerichtshof stellt gegenständlich deutlich klar, dass es der Notariatsaktsform nicht bedarf, wenn Aufgriffsrechte Dritter in die Satzung einer GmbH aufgenommen werden.
Rechtsgrundlagen: § 76 Abs 2 GmbHG