Zusammenfassung: Mit vorliegender Entscheidung widmet sich der Gerichtshof der Frage, wer für die Abwicklung des Geschäftsführer-Dienstvertrages in einer GmbH zuständig ist. Bedarf es, ausgehend von einem einstimmigen Beschluss, noch weiterer Formalia und wie ist mit dem ehemaligen Geschäftsführer zu verfahren, wenn sein Dienstverhältnis über den Zeitpunkt der Abberufung fortwirkt?