§§ 277 ff UGB; § 283 Abs 2 UGB
Die gegenständlichen OGH-Entscheidungen drehen sich um die Frage, inwieweit den Insolvenzverwalter die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses trifft und unter welchen Kriterien er von dieser Pflicht befreit ist.
§§ 277 ff UGB; § 283 Abs 2 UGB
Die gegenständlichen OGH-Entscheidungen drehen sich um die Frage, inwieweit den Insolvenzverwalter die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses trifft und unter welchen Kriterien er von dieser Pflicht befreit ist.