Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Bestellung des Verwahrers der Bücher und Schriften, die vom Liquidator beantragt werden muss.
Rechtsgrundlagen: § 157 UGB; § 24 FBG; § 119 UGB; § 120 Abs 1 Z 2 JN; § 354 UGB
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Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Bestellung des Verwahrers der Bücher und Schriften, die vom Liquidator beantragt werden muss.
Rechtsgrundlagen: § 157 UGB; § 24 FBG; § 119 UGB; § 120 Abs 1 Z 2 JN; § 354 UGB
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