Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Offenlegung von Jahresabschlüssen und verneint die Parteistellung der Finanzprokuratur.
Rechtsgrundlagen: § 212 Abs 1 UGB; § 277 UGB
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Offenlegung von Jahresabschlüssen und verneint die Parteistellung der Finanzprokuratur.
Rechtsgrundlagen: § 212 Abs 1 UGB; § 277 UGB
Schlagwörter: