§ 41 GmbHG
Gegenständlich widmet sich der OGH unter Bezugnahme auf die Schiedsfähigkeit der Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses der Frage, ob der Vertragspartner einer GmbH bei der Beschlussfassung eben dieser Gesellschaft, ob ein Vertrag zu genehmigen ist, auch einzubinden ist. Welche rechtliche Auswirkung entfaltet diese Schiedsfähigkeit gegenüber Dritten?