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Rechtskraftbestätigung für grundbücherliche Durchführung eines pflegschaftsgerichtlich genehmigten Rechtsgeschäfts

ErbrechtJudikaturNZ 2011/82NZ 2011, 266 - 267 Heft 9 v. 1.9.2011

Zusammenfassung: Das Gericht befasste sich mit der Frage, ob einer Pflegemutter ein Auskunftsrecht über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Hinblick auf § 141 AußStrG zusteht, wenn die Obsorge einem Jugendwohlfahrtsträger obliegt. Mit einer Anmerkung von Hans Hoyer.

Rechtsgrundlagen: § 141 AußStrG; § 154 Abs 3 AußStrG; § 865 ABGB

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