§ 165 AußStrG; § 97 Abs 1 AußStrG Fassung (1854); § 205 AußStrG
Auf dem Weg zu seiner Entscheidung hatte sich der OGH mit der Frage zu befassen, welche Haftung dem Gerichtskommissärs für Fehler anlässlich der Inventarerrichtung angelastet werden können und inwieweit einem Geschädigten ein Mitverschulden anzulasten ist?