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Rechtsprechung: §§ 165ff AußStrG (§ 97 alt) - Haftung des Gerichtskommissärs für Fehler anlässlich der Inventarerrichtung

ErbrechtJudikaturNZ 2011/50NZ 2011, 184 - 186 Heft 6 v. 1.6.2011

§ 165 AußStrG; § 97 Abs 1 AußStrG Fassung (1854); § 205 AußStrG

Auf dem Weg zu seiner Entscheidung hatte sich der OGH mit der Frage zu befassen, welche Haftung dem Gerichtskommissärs für Fehler anlässlich der Inventarerrichtung angelastet werden können und inwieweit einem Geschädigten ein Mitverschulden anzulasten ist?

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