§ 182 AußStrG; § 182 Abs 3 AußStrG; § 812 ABGB; § 161 Abs 1 AußStrG
Der vorliegenden Entscheidung liegt die Frage zugrunde, ob für die Ausstellung einer Amtsbestätigung, zur Eintragung in das Firmenbuch, es überdies der Zustimmung des Separationskurators bedarf, oder ein entsprechender Antrag des Alleinerben als ausreichend erscheint.