§ 82 GmbHG; § 25 Abs 1 GmbHG; § 25 Abs 3 GmbHG
Die Entscheidung betrifft § 82 GmbHG wann eine Zuwendung als verbotene Einlagenrückgewähr zu qualifizieren ist und wann eine Verletzung der Sorgfaltspflichten des Geschäftsführers nach §25 Abs. 1 und 3 Z1 GmbHG vorliegt.