Zusammenfassung: In Bezug auf Erhaltungsmaßnahmen einer Eigentümergemeinschaft hatte die erkennende Instanz die Frage zu analysieren, ob Parkwippen, die eine leichtere Erreichbarkeit von Parkplätzen ermöglichen sollen, als allgemeine Teile einer Liegenschaft zu bewerten sind.
Rechtsgrundlagen: § 28 WEG; § 32 WEG