Zusammenfassung: Der OGH nahm zur Frage Stellung, welche Rechtsfolgen eine unterlassene, aber vorgeschriebene Zustellung haben kann, welche Rechtsmittel dem Rechtsunterworfenen hier zustehen und welches Gericht hierfür zuständig ist.
Rechtsgrundlagen: § 64 GBG; § 119 Z 1 GBG; § 71 Abs 4 iVm; § 56 AußStrG