Zusammenfassung: Der OGH prüfte, unter welchen Umständen aufgelöste Privatstiftungen in werbende rückverwandelt werden können. Weiters ging er auf die Möglichkeiten zur Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft und auf die Frage der analogen Anwendung des § 215 AktG ein.
Rechtsgrundlagen: § 35 PSG; § 34 PSG; § 33 PSG; § 215 AktG