§ 11 Abs 1a ERV 2006; § 89c GOG; § 31 Abs 6 GBG
Der OGH beschäftigte sich mit dem Problemkreis Vollmacht und Erstellung der Vertragsurkunde iSd § 31 Abs 6 GBG und § 36 Abs 6 GBG. Ferner ging er auf die Frage der Mangelhaftigkeit ein, wenn ein derartiger Antrag im elektronischen Rechtsverkehr eingebracht wurde.