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§ 27 Abs 2 GBG

GrundbuchsrechtJudikaturBearb. von LtdStA iR Dr. Günter AuerNZ AGS 2010/754NZ AGS 2010, 248 - 250 Heft 8 v. 1.8.2010

§ 27 Abs 2 GBG

Der OGH hat eindeutig ausgesprochen, dass die angegebene Firmenbuchnummer eines Rechtsträgers im Beglaubigungsvermerk iZm einer Urkunde alleine nicht ausreicht, wobei in konkretem Fall als weiterführende Information weder Geschäftsanschrift noch der Sitz angegeben wurde.

OGH 11.2.2010, 5 Ob 206/09v

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