§ 6 Abs 2 GesAusG; §§ 41 ff GmbHG; Art 22 Z 2 EuGVVO; §§ 195 ff AktG
Der OGH prüfte, ob die internationale Zuständigkeit Österreichs bei einem Verfahren auf Überprüfung der Barabfindung, das sich auf einen Squeeze-out durch einen EU-ausländischen Hauptaktionär bei einer österreichischen Gesellschaft bezieht, besteht.