Zusammenfassung: Der OGH prüfte, ob einem GmbH-Gesellschafter das Einsichtsrecht in Geschäftsunterlagen verweigert werden kann und in welchen Fällen man von einem Missbrauch der Inanspruchnahme dieses Individualrechts auf Information sprechen kann.
Rechtsgrundlagen: § 22 Abs 1 GmbHG; § 62 Abs 1 AußStrG; § 502 Abs 1 ZPO