Zusammenfassung: Der OGH prüfte die Folgen für Rechtsgeschäfte, die in einer Privatstiftung ohne Aufsichtsrat mit einem Mitglied des Stiftungsvorstandes geschlossen wurden. Er setzte sich hierbei mit Fragen der Unvereinbarkeit, der Rolle eines Begünstigten und Aspekten der verfahrensrechtlichen Antragslegitimation auseinander.