Zusammenfassung: Der OGH prüfte, wie der gutgläubige Erwerb einer Liegenschaft zu beurteilen ist, auf der eine nicht verbücherte und nicht offenkundige Servitut ruhte. Ferner beschäftigte er sich mit der Frage, ob diese neu begründet werden kann oder ob hierfür entsprechendes Verhalten des Erwerbers ausreicht.