Zusammenfassung: Der OGH prüfte, ob Mängel eines erstinstanzlichen Verfahrens, deren Vorliegen ein Rekursgericht ablehnte, mit Erfolg im Revisionsrekursverfahren geltend gemacht werden können.
Rechtsgrundlagen: § 126 Abs 2 GBG
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Zusammenfassung: Der OGH prüfte, ob Mängel eines erstinstanzlichen Verfahrens, deren Vorliegen ein Rekursgericht ablehnte, mit Erfolg im Revisionsrekursverfahren geltend gemacht werden können.
Rechtsgrundlagen: § 126 Abs 2 GBG
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