Zusammenfassung: Geprüft wurde vom OGH, ob "karriere.at GmbH" für sich alleine genug Unterscheidungskraft besitzt und ob dieser "Begriff" als Firmennamen eintragungsfähig ist.
Rechtsgrundlagen: § 18 UGB
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Geprüft wurde vom OGH, ob "karriere.at GmbH" für sich alleine genug Unterscheidungskraft besitzt und ob dieser "Begriff" als Firmennamen eintragungsfähig ist.
Rechtsgrundlagen: § 18 UGB
Schlagwörter: