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§ 10 GBG, §§ 1234, 1236 ABGB

EhegüterrechtJudikaturBearbeitet von LtdStA iR Dr. Günter AuerNZ 2010/758NZ 2010, 310 - 312 Heft 10 v. 1.10.2010

§ 10 GBG; § 1234 ABGB; § 1236 ABGB

Der OGH untersuchte, unter welchen Umständen eine Gütergemeinschaft auf den Todesfall verbüchert werden kann und ob ein Verfügungsverbot auf eine Hälfte der Liegenschaft hierbei einzutragen ist. Weiters beschäftigte er sich mit den Voraussetzungen für ein derartiges Verfügungsverbot.

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