Zusammenfassung: Das OLG Wien ging der Frage nach, ob Zwangsstrafen gegen einen Geschäftsführer zulässig sind, wenn keine elektronische Einreichung eines Jahresabschlusses erfolgt ist und wenn die Umsatzerlöse über EUR 70000,-- liegen.
Rechtsgrundlagen: § 277 Abs 6 UGB; § 283 UGB
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