§ 28 Abs 2 GmbHG; § 11 FBG
Die vorliegende Entscheidung befasst sich mit der Frage der Anmeldung des Erlöschens der Prokura zum Firmenbuch. Diesfalls äußert sich der OGH dahingehend, dass die Antragstellung von allen Geschäftsführern vorzunehmen ist.