§ 94 Abs 2 GBG; § 1054 ABGB; § 17 Abs 2 FVGG; § 49 Abs 3 KFLG
In der vorliegenden Entscheidung setzt sich der OGH mit der Frage auseinander, ob die Zusammenlegung von Stammsitzliegenschaften einer Bewilligung bedarf. Mit einer Anmerkung von Hans Hoyer.