§ 94 Abs 1 Z 2 GBG
Der OGH ging der Frage nach, ob Bedenken gegen die Geschäftsfähigkeit einer Verfahrenspartei für das Versagen der Eintragungsbewilligung relevant sein können und in welchem Zeitpunkt diese anzunehmen sind. Weiters prüfte er, wann entsprechende Verdachtsmomente für eine mangelnde Geschäftsfähigkeit vorliegen können und ob eine Sachwalterbestellung hierfür schon ausreicht.