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Erbteilungsübereinkommen nach § 181 AußStrG

GrundbuchsrechtBearb. v. LtdStA i.R. Dr. Günter AuerNZ AGS 2009/720NZ AGS 2009, 56 - 57 Heft 2 v. 1.2.2009

ߧ 181 AußStrG; § 12 Abs 1 GBG; § 94 Abs 1 GBG

Der OGH hatte sich mit Fragen betreffend ein Erbteilungsübereinkommen zu befassen, das die Formulierung "Wohnnutzungsrecht" beinhaltet. Kann daher, da diese Formulierung nicht eindeutig festlegt, ob es sich dabei um ein Wohnungsfruchtrecht oder ein Wohnungsgebrauchsrecht handelt, ein Verbücherungsantrag dahingehend abgewiesen werden?

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