ߧ 181 AußStrG; § 12 Abs 1 GBG; § 94 Abs 1 GBG
Der OGH hatte sich mit Fragen betreffend ein Erbteilungsübereinkommen zu befassen, das die Formulierung "Wohnnutzungsrecht" beinhaltet. Kann daher, da diese Formulierung nicht eindeutig festlegt, ob es sich dabei um ein Wohnungsfruchtrecht oder ein Wohnungsgebrauchsrecht handelt, ein Verbücherungsantrag dahingehend abgewiesen werden?