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Juristische Personen mit Sitz im Inland - keine Ausländer iSd § 2 Z 3 WrAuslGVG

GrundbuchsrechtBearb. v. LtdStA i.R. Dr. Günter AuerNZ AGS 2009/722NZ AGS 2009, 58 - 59 Heft 2 v. 1.2.2009

§ 2 Z 3 WrAuslGVG

Der OGH äußerte sich in dieser Entscheidung zu der Frage, ob juristische Personen mit Sitz im Inland als Ausländer nach der Bestimmung des § 2 Z 3 AuslGVG gelten, wenn an ihnen juristische Personen mit Sitz im Inland überwiegend oder ausschließlich beteiligt sind, an denen überwiegend oder ausschließlich Ausländer Beteiligungen halten.

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