Dr. Hoyer kommentiert in seinem Beitrag eine Entscheidung des OGH. Der Gerichtshof hatte sich mit Fragen betreffend ein Erbteilungsübereinkommen zu befassen, welches die Formulierung "Wohnnutzungsrecht" beinhaltet. Zu klären war, ob ein Verbücherungsantrag abgewiesen werden kann, da diese Formulierung nicht eindeutig festlegt, ob es sich dabei um ein Wohnungsfruchtrecht oder ein Wohnungsgebrauchsrecht handelt.
OGH 15.4.2008, 5 Ob 66/08d