ߧ 78 Abs 2 AußStrG; § 364c ABGB; § 122 GBG
Der OGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob die Einverleibung eines zusätzlichen Belastungs- und Veräußerungsverbots oder einer anderen zusätzlichen Eigentumsbeschränkung einen Eingriff in die Rechte eines Berechtigten aus einem bücherlichen Verbot darstellt. War der Verbotsberechtigte daher dazu berechtigt, die genehmigte bücherliche Eintragung zu bekämpfen?