§ 136 Abs 1 GBG; § 10 Abs 3 WEG 2002
Der OGH beschäftigte sich u.a. mit der Höhe der Bagatellgrenze und der diesbezüglichen Auslegung der Wortfolge "mit zehn Prozent, bezogen auf jeden einzelnen Miteigentumsanteil".
OGH 9.12.2008, 5 Ob 245/08b
§ 136 Abs 1 GBG; § 10 Abs 3 WEG 2002
Der OGH beschäftigte sich u.a. mit der Höhe der Bagatellgrenze und der diesbezüglichen Auslegung der Wortfolge "mit zehn Prozent, bezogen auf jeden einzelnen Miteigentumsanteil".
OGH 9.12.2008, 5 Ob 245/08b