Zusammenfassung: Der OGH prüfte die Rechtsmittellegitimation einer Privatstiftung im Hinblick auf die Eintragung von Änderungen der Stiftungsurkunde im Firmenbuch. Weiters ging er auf die Frage ein, ob ein Beirat iSd § 14 Abs 2 PSG ein dem Aufsichtsrat vergleichbares Organ darstellen kann und wie und nach welchen Kriterien die Unvereinbarkeit bei Stiftungsorganen rechtlich zu bewerten ist.