§ 32 Abs 1 GBG; § 3 Abs 1 LiegTeilG; § 364c ABGB; § 608 ABGB
Der OGH befaßte sich in der Entscheidung mit der Frage, ob für die Zustimmung zur lastenfreien Abschreibung nach § 3 Abs 1 TeilG § 32 Abs 1 lit a GBG unmittelbar anwendbar ist und in welcher Form eine derartige Zustimmung zu erfolgen hätte.