§ 1 Abs 1 UWG; § 277 UGB; § 283 UGB
Der OGH befaßte sich in der Entscheidung mit der Frage, welche wettbewerbsrechtlichen Folgen die Verletzung von Offenlegungspflichten haben können, die eine Kapitalgesellschaft treffen. Weiters ging er auf das Verhältnis des § 283 UGB im Hinblick auf das Lauterkeitsrecht ein.