§ 9 GBG; § 12 GBG; § 94 Abs 1 GBG
Das Gericht befasste sich mit der Frage, ob Rechte, die durch eine auflösende Bedingung beschränkt sind, verbüchert werden können bzw. ob bei einer solchen Eintragung, wenn diese möglich, der Nachweis des Nichteintritts der Bedingung erforderlich ist.