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Anmerkung zur Entscheidungssammlung in Grundbuchsachen - Bedingte Anmerkung der Rangordnung

GrundbuchsrechtSonstigesDr. Dr.h.c. Hans Hoyer, em.o. Univ.-Prof.NZ GBSlg 2008, 192 Heft 6 v. 1.6.2008

§ 53 Abs 1 GBG

Der Autor kommentiert in seinem Beitrag die Entscheidung, in der das Gericht sich mit der Frage befasste, ob eine bedingte Anmerkung der Rangordnung iSd § 53 Abs 1 Satz 3 GBG zur Begründung einer Simultanhypothek mit einer Hypothek ausgenützt werden kann.

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